1 Allgemeines
Die Firma veloSprint Kurierdienst, Inhaber Peter Wetzel, nimmt Aufträge zur Beförderung eiliger Kuriersendungen, Ausführung von Kleintransporten sowie Lieferfahrten unter dem Firmennamen veloSprint entgegen und führt diese selbst aus oder vermittelt sie an selbständige Unternehmer (Kuriere).
Die Transporte sowie deren Vermittlung unterliegen den Allgemeinen Güternahverkehrsbedingungen (AGNB). auch wenn es sich um Transporte über die Nahzone hinaus handelt, soweit nicht im folgenden andere Regelungen getroffen werden. Daneben gelten diese Geschäftsbedingungen.
2 Leistungen
Befördert werden alle Kleinsendungen, die sich zur Beförderung im Sinne des Güterverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Ausgeschlossen ist die Beförderung von Personen, lebenden Tieren, gefährlichen Gütern sowie dem Postmonopol (außer nach §2 Abs. 4 PostG) unterliegenden Sendungen. Ebenso sind von der Beförderung ausgeschlossen: Waren mit besonderem Wert (z.B. Schmuck), Lebensmittel und Güter, deren Beförderung einem gesetzlichen Verbot unterliegen.
Bei Direktfahrten darf der Wert der einzelnen Sendungen Euro 1.000,00 nicht übersteigen. Im Einzelfall können höhere Werte vereinbart werden, wenn dies auf dem Transportschein / Auftrag vermerkt wird. Der Kurier ist vor der Annahme von Sendungen nicht verpflichtet, den Inhalt und den Wert von Sendungen zu überprüfen.
3 Übernahme und Ablieferung
Die Art des Transportmittels bestimmt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Firma veloSprint. Übernahme und Ausführung des Auftrages erfolgen, sobald es die Verkehrslage und Disposition des Transportmittels erlauben. Eine Einhaltung von Lieferterminen schuldet die Firma veloSprint nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Wir sind nicht Haftbar für Unterbrechung des Transportes, die aufgrund höherer Gewalt eintreten.
Der Auftraggeber sorgt für eine für den zu transportierenden Gegenstand geeignete Verpackung. Die Sendungen sind deutlich lesbar zu adressieren. Besonders zu behandelnde Sendungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier anzuzeigen und unverzüglich gegenüber der Firma veloSprint schriftlich geltend zu machen. Schäden, welche nicht sofort bei Annahme durch den Empfänger erkennbar sind, sind sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 4 Kalendertagen nach Feststellung des Mangels, schriftlich gegenüber der Firma veloSprint anzuzeigen.
Der Kurier ist berechtigt, das Transportgut allen unter der Empfängeradresse anzutreffenden Personen auszuhändigen. Trifft er unter dieser Adresse keine Person an, so ist der Kurier berechtigt, die Sendung an vertrauenswürdige Dritte gegen Quittung zu Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen. Ist auch dies nicht möglich, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers gegen gesonderte Rechnung.
4 Preise
Das Entgelt für die Beförderung richtet sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Tarifen der Firma veloSprint.
5 Haftung
Die Haftung für Schäden (Verlust, Teilverlust, Beschädigung von Sendungen in der Zeit zwischen Übernahme des Transportgutes zur Beförderung und Ablieferung nach Absatz 3 AGB übernimmt im Direktverkehr bis zu einer Höhe von Euro 1.000,00 die Firma veloSprint, einschließlich der Schadensabwicklung.
Für entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Unberührt bleibt die weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensherbeiführung.
Für Schäden, die durch dir Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren Sachmitteln sowie Güter sonstiger Versender entstehen, haftet der Versender.
6 Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen verjähren nach 6 Monaten gerechnet vom Tag der Fälligkeit des Anspruches bzw. spätestens vom Tag der Ablieferung des Transportgutes.
7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
veloSPRINT Kurierdienst, Inhaber Peter Wetzel, Chemnitz, Januar 2010









